Förderung
Staatliche Förderung für Ihre Einblasdämmung. Für energetische Dämmmaßnahmen an Wohngebäuden sind im Rahmen der BAFA-Einzelmaßnahmen grundsätzlich 15 % Zuschuss möglich; unter zusätzlichen Voraussetzungen können es bis zu 20 % sein.
Für Nichtwohngebäude gelten eigene Förderbedingungen, grundsätzlich mit 15 % Zuschuss für entsprechende Einzelmaßnahmen. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Vorgaben und die Prüfung des Einzelfalls.
Förderwege & Förderbegleitung
Bei bestimmten selbstgenutzten Wohngebäuden kann alternativ die Steuerermäßigung nach § 35c EStG infrage kommen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen sind insgesamt 20 % der begünstigten Aufwendungen über drei Jahre steuerlich abziehbar.
Bei umfassenden Effizienzhaussanierungen können Einblasdämmungen außerdem Teil der förderfähigen Gesamtmaßnahme sein. Förderwege lassen sich für dieselben Kosten nicht beliebig kombinieren.
Sie haben bereits einen Energieberater?
Gerne arbeiten wir mit ihm zusammen. Falls Sie noch keine Begleitung haben, können wir Ihnen ein erfahrenes Partnerbüro vermitteln. Für einzelne Einblasdämmmaßnahmen können dort besondere Konditionen angeboten werden.
Hinweis: Die Förderberatung ist freiwillig und keine Voraussetzung für unsere Dämmleistungen.
Umfeldmaßnahmen
Mehr als nur die Dämmung: Auch notwendige Begleitarbeiten können förderfähig sein. Bei einer verputzten Fassade werden die Einblasöffnungen nach Abschluss der Dämmung verschlossen.
Je nach Fassadenzustand können weitere Putz- oder Anstricharbeiten zur Wiederherstellung erforderlich sein. Vorhandene Risse oder schadhafte Stellen müssen gegebenenfalls bereits vor der Dämmung fachgerecht instand gesetzt werden, damit keine Feuchtigkeit in die Konstruktion eindringt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können beispielsweise erforderliche Gerüste, das Ausbessern von Einblasöffnungen, technisch notwendige Risssanierungen und damit verbundene Fassadenarbeiten in den förderfähigen Kosten berücksichtigt werden.
Nicht jede unabhängig geplante Fassadenverschönerung ist automatisch förderfähig.
Klare Abgrenzung der Leistungen
Wir weisen Sie auf notwendige Begleitarbeiten und mögliche Förderzusammenhänge hin. Für zusätzliche Putz-, Maler- oder Fassadenarbeiten können wir auf Wunsch geeignete Fachbetriebe aus unserem Netzwerk empfehlen.
Diese Arbeiten werden vom Bauherrn direkt beim jeweiligen Unternehmen beauftragt und mit diesem abgerechnet. Erforderliche Gerüste oder Hubarbeitsbühnen für unsere eigenen Dämmarbeiten können Bestandteil unseres Dämmangebots sein.
Förderung sichern
Nutzen Sie das volle Förderpotential aus und lassen Sie sich von uns beraten.